Hausordnung
Liebe Gäste!
Sie sind in diesen Tagen in unserem Jugendhaus Knappenberg zu Gast. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in guter Gemeinschaft und viel Freude. Damit Sie sich hier wohlfühlen, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
1. ANREISE
Bei Ankunft der Gruppe im Jugendhaus Knappenberg meldet sich die verantwortliche Gruppenleitung bei der Hausleitung. Diese weist Sie im Haus ein und übergibt Ihnen die Schlüssel und die ggf. notwendige Bettwäsche.
2. PARKEN
Das Parken auf dem Gelände ist nur für max. 2 Fahrzeuge der Gruppe gestattet. Ausreichend Parkplätze finden Sie vorne an der Straße in Erkelsdorf.
3. JUGENDSCHUTZ - AUFSICHTSPFLICHT - HAFTUNG
Im Haus gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der Öffentlichkeit. Die Aufsichtspflicht über die Gruppe liegt stets bei den jeweiligen Leitungskräften. Der Evang. – Luth. Dekanatsbezirk Cham, Sulzbach-Rosenberg, Weiden haftet gegenüber den Gästen im Jugendhaus nicht für Schäden oder Verluste jeglicher Art. Bitte deshalb alle Haustüren – möglichst auch tagsüber - geschlossen halten.
4. SCHUHE
Im Jugendhaus Knappenberg sind Hausschuhe zu tragen.
5. RAUCHEN
Im gesamten Haus sowie auf dem Gelände herrscht Rauchverbot! Es ist ausschließlich an den ausgewiesenen Plätzen (Parkplatz neben dem Schuppen) erlaubt. Der Konsum von Cannabis ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendhauses Knappenberg verboten.
6. HAUSTIERE
Bitte lassen Sie Haustiere zu Hause. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
7. NACHTRUHE
„Den Seinen gibt´s der Herr im Schlaf.“ Dazu ist Ruhe notwendig.
Wir bitten daher, von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr in allen Räumen so ruhig zu sein, dass jeder, der will, in seinem Bett ungestört schlafen kann. Da die Schlafzimmer zum Schlafen gedacht und keine Aufenthaltsräume sind, halten sich nach 23.00 Uhr dort nur jene auf, die auch dort einquartiert sind. - Wer sich noch länger unterhalten und zusammensetzen will, kann die zugewiesenen Aufenthaltsräume benutzen.
8. ESSEN & TRINKEN
Eine gute Küche ist Voraussetzung für das Erleben schöner Tage. Unsere MitarbeiterInnen wissen das. Unsere "normalen" Essenszeiten:
- 8:00 Uhr Frühstück
- 12:30 Uhr Mittagessen
- 14:30 Uhr Nachmittagskaffee
- 18:00 Uhr Abendessen
Das Mitbringen von Speisen ist nicht gestattet.
9. KÜCHEN UND TISCHDIENST
Die Gruppe hat den Tischdienst zu leisten: Ausgabe der Speisen und Reinigung der Tische nach den Mahlzeiten.
10. SPEISEN UND GETRÄNKE
In den Schlafräumen dürfen keine Speisen und Getränke eingenommen werden.
11. NACHBARN
Helfen Sie uns, das gute Verhältnis zu den Nachbarn zu pflegen. Werfen Sie keine Abfälle auf die angrenzenden Grundstücke.
12. ENERGIE SPAREN
Helfen Sie bitte mit, Energie zu sparen: Wasser abdrehen, Fenster schließen, Haustüren schließen, Beleuchtung ausschalten.
13. BRANDSCHUTZ
Offenes Feuer jeder Art (z.B. auch Kerzenlicht) innerhalb des Gebäudes ist ausnahmslos verboten!
14. MÜLLTRENNUNG
Die Beleggruppe ist verpflichtet, entsprechend den vorhandenen Möglichkeiten den anfallenden Müll (Glas, Tetrapack, Dosen, Papier, Wertstoffe, Restmüll) zu trennen und in die dafür bereitgestellten Tonnen zu entsorgen.
15. BESCHÄDIGUNGEN
Wir bitten Mobiliar, Einrichtungsgegenstände und Spiele pfleglich zu behandeln. Das Beschreiben oder Beschmieren von Inventar, Wänden, Gebälk etc. oder die Beschädigung von Einrichtungen und Geräten ist untersagt. Entstandene Schäden müssen durch den Verursacher oder den Gruppenleiter ersetzt werden, bzw. werden dieser in Rechnung gestellt.
16. REINIGUNG
Bitte sorgen Sie im Haus und auf dem Außengelände für Sauberkeit und Ordnung:
- Sämtliche Räume, Flure und Treppen sind besenrein zu hinterlassen
- Duschen und WCs falls erforderlich wischen
- Betten machen, Bettwäsche abziehen - falls vom Haus gestellt, bitte vor das Zimmer 102 ablegen
- Abfalleimer im gesamten Haus entleeren.
- Das gesamte Grundstück auf Sauberkeit kontrollieren
17. NOTFALL
Für Notfälle gibt es im Erdgeschoss im Foyer ein Notfalltelefon. Über dieses Telefon können die wichtigsten Einrichtungen (Polizei, Feuerwehr, Notruf, Ärzte etc.) erreicht werden.
18. BESCHWERDEN
Auch wir sind nur Menschen - Technische Schwierigkeiten und eventuelle Beschädigungen behebt unser Personal möglichst umgehend. Melden Sie sich bitte bei unserem Personal.
Sollten Sie dem Haus gegenüber einmal Grund zum Klagen haben, sagen Sie es bitte bei der Abreise offen und ehrlich der Hausleitung des Hauses oder nutzen Sie unser Feedbackformular, das Ihnen zwei Tage nach Aufenthalt per Mail zugestellt wird.
19. VOR DER ABREISE
- Gruppenleiter und die Hausleitung besichtigen gemeinsam das Haus/Gelände und halten schriftlich fest, ob die Endreinigung ordnungsgemäß durchgeführt wurde bzw. ob eventuell Schäden entstanden sind.
- Einsammlung der Getränkekosten.
- Abrechnungsformulare (Getränke, Bettwäsche) unterschreiben.
- Gruppenleiter übergibt die ausgehändigten Hausschlüssel sowie die ausgeliehenen Gegenstände an die Hausleitung.
20. HAUSRECHT
Das Hausrecht übt die Hausleitung und die Geschäftsführung des Jugendhauses Knappenberg aus. Diese können bei groben Verstößen gegen die Hausordnung eine Abreise Einzelner bzw. der Gruppe anordnen. Wir behalten uns vor, diese Gruppen künftige nicht mehr zu berücksichtigen.
21. SCHUTZKONZEPT ZUR PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
Für den Aufenthalt im Jugendhaus Knappenberg gilt das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt
für den Dekanatsbezirk Cham Sulzbach-Rosenberg Weiden (8.2.2).
Für allen guten Willen und Ihre Rücksicht auf die übrigen Gäste im Haus dankt Ihnen auch im
Namen aller MitarbeiterInnen.
Angela Kopczyk und Diakon Benjamin Lulla
(Leitung Jugendhaus Knappenberg)